Irgendwann ist es so weit – Dein Kind hat öfter mit Geld zu tun und es wird Zeit für das erste eigene Girokonto. Für viele Kinderkonten – auch als Jugendkonto oder Taschengeldkonto bezeichnet – fallen für die Eltern keine Kosten an und für die Kinder bedeutet die erste Bankkarte mit eigenem Namen ein neues Stück Freiheit. Ganz problemlos geht das Ganze aber trotzdem nicht. Wir zeigen Dir schnell und einfach, wie Du ein gutes Kinderkonto erkennst und worauf Du bei der Eröffnung achten musst.
Welches Girokonto soll es sein?
Wenn Du ein Girokonto für Dein Kind suchst, solltest Du darauf achten, dass die Bank keine Grundgebühr für das Konto und die dazugehörigen Karten verlangt. Das ist bei Kinderkonten wesentlich leichter als bei Girokonten für Erwachsene, denn es gibt vergleichsweise mehr Konten ohne solche Kosten. Schließlich wollen die Banken die neue Kundschaft früh an sich binden. Du solltest aber überprüfen, ob an anderer Stelle Kosten entstehen, zum Beispiel fürs Überweisen oder Geldabheben.
Dein Kind sollte leicht an Bargeld kommen: Schau also nach, bei wie vielen Automaten es kostenlos abheben kann und ob es die Automaten auch in Deiner Gegend gibt. Dabei kommen Sparkassen und Volksbanken mit ihren großen Automatennetzwerken infrage, aber auch Direktbanken, die die kostenlose Bargeldversorgung über eine Karte von Visa oder Mastercard ermöglichen. Denn die Direktbanken packen auch beim Kinderkonto die Karten dazu – freilich ohne einen Dispo oder Kreditrahmen zu gewähren.
Falls Dein Kind etwas älter ist, solltest Du daran denken, dass Filialbanken die Gebühren meist anheben, sobald das Kind nicht mehr die Bedingungen für die preiswerten Konten erfüllt. Hast Du Dich für eine Filialbank entschieden, wird es dann also Zeit, auf ein anderes, preiswerteres Konto umzusteigen. Wie schnell das passieren sollte, hängt von der jeweiligen Bank ab. Einige Banken schalten das Konto gleich mit der Volljährigkeit auf wesentlich teurere Modelle um, bei anderen gibt es hingegen preiswerte Studentenkonten. Dann kann sich das Kind mit dem Wechsel Zeit lassen.
Tipp: Bei Direktbanken kann es schwierig sein, Bargeld einzuzahlen. Aber genau diese Funktion brauchen Kinder dann doch hin und wieder: Sie wollen ihr Taschengeld oder Geldgeschenke von den Großeltern einzahlen. Falls es bei Deinem Kinderkonto nicht möglich ist, Bargeld einzuzahlen, kann Dein Kind das Geld auch einfach Dir geben. Du überweist es dann auf das Kinderkonto.
Am einfachsten wird es für Dich sein, wenn Dein Kind das Konto bei derselben Bank hat wie Du. Zum einen musst Du Dich dann für die Kontoeröffnung oft nicht noch einmal selbst authentifizieren. Zum anderen kennst Du das Online-Banking und die App der Bank bereits und kannst so Dein Kind oder Deine Kinder besser unterstützen.
Allerdings wird das nicht immer funktionieren. Denn nicht jede Bank bietet Kinderkonten an. Unter unseren Empfehlungen haben zum Beispiel nur die Comdirect und die DKB Konten für Minderjährige im Programm.
Andere Bankprodukte für Kinder
Banken bieten für Kinder nicht nur Girokonten an. Bei einigen Geldhäusern gibt es auch gut verzinste Sparkonten und Tagesgelder. Die Kinder bekommen oft höhere Zinsen als volljährige Kunden – allerdings meist nur auf kleinere Beträge: Die Banken legen Grenzen für die Maximalanlage fest oder verzinsen größere Summen kaum noch. Beispiel beim „Mäusekonto“ der Hamburger Sparkasse (Stand: September 2024): Bis 500 Euro gibt es fünf Prozent und für alles darüber noch 0,75 Prozent.
Eltern können auch ein Depot für ihr Kind bei einer Bank eröffnen und so bereits Geld in Fonds anlegen.
Wenn das Kind als Teenager vielleicht für ein Jahr ins Ausland geht, kann auch eine Kreditkarte für Kinder eine Option sein.
Falls Du Dich zwischen mehreren Jugendkonten entscheiden musst, kontrolliere also auch, ob die Bank weitere gute Angebote für Kinder hat. Das erleichtert die Auswahl.
Wie eröffnen Eltern ein Girokonto für ihr Kind?
Erwachsene können relativ einfach ein Girokonto eröffnen: Du musst Dir lediglich ein Konto aussuchen, das Antragsformular im Internet oder auf Papier ausfüllen und unterschreiben und Deine Identität nachweisen, zum Beispiel über Post- oder per Videoident. Einige Banken erledigen das inzwischen auch über die Onlinefunktion Deines Ausweises oder über Cent-Überweisungen von einem schon bestehendem Konto.
Für Minderjährige ist das Eröffnen eines Kontos jedoch schwieriger. Kinder, die jünger sind als sieben Jahre, sind nicht geschäftsfähig und können keine Verträge abschließen. Ab dem siebten Geburtstag sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die Eltern müssen aber immer zustimmen (§ 107 BGB).
Deshalb brauchen Kinder auch bei der Kontoeröffnung die Zustimmung ihrer Eltern. Und zwar von beiden, selbst wenn ihr euch getrennt habt. Außer wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Doch auch das muss über den Sorgerechtsbeschluss nachgewiesen werden. Den müssen auch unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht einreichen. Haben die Eltern unterschiedliche Familiennamen, kommt noch die Heiratsurkunde dazu.
Die Identität des Kindes weisen die Eltern mit der Kopie der Geburtsurkunde nach, die Eltern müssen sich über ihre Ausweise identifizieren. Welche Unterlagen von den Banken verlangt werden, hängt von der jeweiligen Bank ab. Getrennt lebende Eltern, die das Konto nicht gemeinsam in der Filiale eröffnen oder die Postident-Unterlagen zusammen unterschreiben wollen, sollten mit der ausgewählten Bank Kontakt aufnehmen und fragen, ob die Bank eine Lösung für solche Fälle anbietet.
Eine Ausnahme gibt es: Sollte Dein minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag haben, dann kann es ein Konto ohne Deine Zustimmung eröffnen (§ 113 BGB). Allerdings musst Du vorher dem Arbeitsvertrag zustimmen. Beim Eröffnen bringt das Kind den Vertrag dann mit. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme nicht.
Was ist das Besondere an einem Kinderkonto?
Eltern können die Funktionen eines Jugendkontos teilweise einschränken. So kannst Du zum Beispiel bei einigen Banken festlegen, wie viel Geld Dein Kind abheben kann. Auch Überweisungen sind Grenzen gesetzt, meist dürfen ganz junge Kinder überhaupt nicht überweisen, später dann nur, nachdem die Eltern zugestimmt haben. Die Kinder haben deshalb bei vielen Banken vor einem bestimmten Alter keinen eigenen Zugang zum Online- oder Mobile-Banking. Wie genau das Konto eingeschränkt wird und werden kann, hängt von der gewählten Bank ab.
Zum Taschengeldkonto gehört meist eine Girocard, mit der die Kinder bezahlen oder Geld abheben können. Einige Banken geben auch Prepaid-Kreditkarten mit dem Kinderkonto aus. Manchmal gehört auch eine echte Kreditkarte zum Jugendkonto, einen Kreditrahmen bekommen die Kinder jedoch nicht. Grund dafür ist, dass sich Minderjährige nicht verschulden dürfen. Deshalb richten Banken ihnen auch keinen Dispo ein.
Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?
Auch wenn Du dabei sein musst, wenn Dein Kind unter seinem Namen ein Konto eröffnet und Du sehr viel Kontrolle über das Geld hast – das Geld gehört Deinem Kind, egal ob es auf dem Girokonto oder auf einem Tagesgeldkonto liegt und unabhängig von seinem Alter. Das gilt auch dann, falls Dein Kind das Geld für etwas anderes ausgibt als eigentlich von Dir vorgesehen.
Kinder haben einen eigenen Steuerfreibetrag. Du kannst für das Geld Deines Kindes auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder Freistellungsaufträge von bis zu 1.000 Euro erteilen. Das darfst Du jedoch nicht für Deine eigene Geldanlage ausnutzen, um so Steuern zu sparen.
Auch falls Du Bürgergeld beziehst, ist es wichtig, dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft und das Geld dem Kind gehört: Kinder haben bei Bürgergeld einen eigenen Freibetrag, also Geld, das nicht in das Vermögen eingerechnet wird und so den Bürgergeldsatz senken könnte. Wenn Du Bürgergeld beziehst, lohnt es sich sogar, ein Kinderkonto dafür einzurichten: Wenn das Kind nicht über ein eigenes Konto spart, rechnen die Ämter das Geld zum Vermögen der Eltern hinzu, was die Bürgergeld-Zahlungen negativ beeinflusst.
Welche Probleme kann es beim Bezahlen über das Kinderkonto geben?
Kinder sind rechtlich gegen Schulden abgesichert (§ 107 BGB). Deshalb können sie ihr Konto in der Regel beim Einkaufen nicht überziehen. Ist zu wenig Geld auf dem Konto, scheitert das Zahlen mit der Karte. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV), also beim Bezahlen mit Girocard und Unterschrift, wird nicht geprüft, ob das Konto gedeckt ist. Das kann dazu führen, dass Kinder einkaufen, der Händler das Geld nicht bekommt und deshalb ein Inkasso-Schreiben verschickt. Das ist nicht weiter verwunderlich, da weder Händler noch Inkasso-Unternehmen wissen, wie alt der Käufer ist.
Dem können Banken, Händler, aber auch Du als Elternteil entgegenwirken. Banken können die Karten so kennzeichnen, dass die Händler über die Kasse erkennen, dass es sich um die Karte eines Minderjährigen handelt und Guthaben zum Bezahlen notwendig ist. Oder die Händler verlangen bei Kindern immer, dass sie die Pin eingeben. Die Minderjährigen können auch die Eingabe der Pin erzwingen, das nennt sich Anwenderauswahl. Dazu müssen sie am Kassenterminal eine andere Zahlweise auswählen, bevor sie die Karte einschieben. Damit das alles klappt, erklären die Kinder besser dem Kassierer, was sie tun wollen und warum.
Inkasso-Schreiben bei Kindern
Falls das Konto des Kindes aufgrund des Lastschriftverfahrens überzogen wird, kannst Du versuchen, die Sache zu klären, ohne die Inkasso-Gebühren zu zahlen. Zwar dürfen Kinder kaufen, wenn sie das Geld für den Einkauf bekommen haben, sie frei darüber verfügen dürfen und schon bezahlt haben. Das ist über den sogenannte Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) geklärt. Die Eltern müssen in solchen Fällen dem Kauf nicht mehr zustimmen. Wenn das Kinderkonto nicht gedeckt ist, gilt aber auch der Taschengeldparagraf nicht.
Bei einem ungedeckten Konto fehlt es nämlich genau an der Bezahlung, der Kaufvertrag ist deshalb bis zur Einwilligung der Eltern „schwebend unwirksam“, wie die Juristen sagen. Sollte in einem solchen Fall ein Inkasso-Schreiben eintreffen, schreib am besten dem Händler, weise ihn auf das Alter des Kindes hin und erkläre, dass Du nicht mit dem Kauf einverstanden bist.
Um die Gebühren der Bank für die Rücklastschrift wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Schließlich ist das das Werkzeug, mit dem die Bank verhindert, dass das Kind sich verschuldet. Daran hast Du als Elternteil mit Sicherheit auch kein Interesse. Die Gebühr für die Rücklastschrift kannst Du daher getrost als das kleinere Übel ansehen.