Ein Konto für Zwei

Du lebst mit Deinem Partner zusammen oder in einer WG? Dann habt Ihr bestimmt auch gemeinsame Ausgaben. Etwa für Miete, Strom, vielleicht sogar für ein Auto oder größere Anschaffungen. Mit einem Gemeinschaftskonto kannst Du den Überblick über diese Kosten behalten.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto. Das Besondere daran: Du führst es zusammen mit einer anderen Person. Ob Du jedoch verheiratet bist, in einer Partnerschaft lebst oder ob es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt, ist der Bank egal. Bei einigen Banken muss die Adresse von Dir und der anderen Person zumindest identisch sein.

Das Gemeinschaftskonto läuft auf die Namen beider Kontoinhaber, Ihr habt beide Zugriff auf das Guthaben. In der Regel wird die Bank ein bestehendes Konto nicht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Du musst also ein neues Konto direkt als Gemeinschaftskonto eröffnen.

Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn Du Deinen Haushalt zusammen mit einer anderen Person führst und Dir die Kosten teilst. Zum Beispiel als Paar, aber auch bei einer Wohngemeinschaft. So gehen gemeinsame Kosten wie Miete, Rechnungen für Strom oder Internet von einem Konto ab. Du sparst Dir so Diskussionen, wer was zahlt und ob womöglich Beträge untereinander ausgeglichen werden müssen. Lass Dein Gehalt aber weiter auf Dein Einzelkonto überweisen, mit dem Du auch persönliche Rechnungen bezahlst.

Nachteile beim Gemeinschaftskonto

Allerdings hat es auch Nachteile, ein Gemeinschaftskonto zu nutzen. Ihr haftet zusammen, wenn das Konto überzogen wird. Das gilt auch, wenn Du selbst das Konto nicht überzogen hast. Du solltest also ein Gemeinschaftskonto nur mit Menschen führen, denen Du vertrauen kannst. Hat die andere Person Probleme, ihr Geld zusammenzuhalten und gibt öfter spontan viel Geld aus, ist ein Gemeinschaftskonto womöglich nicht die passende Lösung. Getrennte Konten sind dann die bessere Wahl.

Getrennte Konten sind ebenfalls besser, falls es bei einem von Euch zu einer Pfändung kommt. Liegt Dein Geld auf dem Gemeinschaftskonto, ist es von der Pfändung betroffen – auch wenn Du die Pfändung nicht verursacht hast. In solchen Fällen solltest Du Dein Geld auf Dein eigenes Konto überweisen. Am besten erledigst Du das, wenn es erste Anzeichen für eine Pfändung gibt, so vermeidest Du möglichen Ärger mit dem Gläubiger. Denn es ist rechtlich unklar, ob Du nach der Pfändung weiter über das Geld verfügen darfst.

Der gepfändete Kontoinhaber kann einen Teil seines Geldes schützen, indem er es auf einem Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) lagert. Ein Einzelkonto kann in ein solches P-Konto umgewandelt werden, ein Gemeinschaftskonto nicht. Also sollte auch der gepfändete Kontoinhaber das Geld auf ein Einzelkonto überweisen und dieses dann in ein P-Konto umwandeln.

Schwierig wird es auch, wenn ein Kontoinhaber eine große Summe auf das Konto einzahlt oder wenn einer von Euch wesentlich mehr verdient als der andere. Da beide auf das Guthaben zugreifen können, interpretiert das Finanzamt das womöglich als Schenkung und verlangt entsprechende Steuern. Das gilt auch dann, wenn Ihr ein Paar seid. 

Alles, was auf dem Konto eingeht, gehört zu je einer Hälfte einem Kontoinhaber. Zahlt einer mehr, fällt auf diesen Betrag womöglich die Schenkungssteuer an. Dabei ist unter anderem entscheidend, ob das Geld nur für den Lebensunterhalt genutzt wird, oder ob ein Kontoinhaber durch den anderen Vermögen aufbaut. Bleibt nur das Geld für den Lebensunterhalt auf dem Konto und der Rest wird zeitnah auf das jeweilige Einzelkonto weitergeleitet, könnt Ihr das Problem umgehen.

Seid Ihr verheiratet, habt Ihr einen Freibetrag von 500.000 Euro für zehn Jahre. Bei unverheirateten Paaren sind es nur 20.000 Euro, da kann das Finanzamt wesentlich schneller zuschlagen.

Deshalb ist es sinnvoll, neben dem Gemeinschaftskonto ein eigenes Konto für solche Situationen zu führen. Boni, Erbschaften oder Abfindungen sollten auf jeden Fall auf Dein eigenes Konto gehen.

Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto ist, dem jeweils anderen Vollmachten für das eigene Konto zu geben. Die können jederzeit wieder gekündigt werden. Allerdings haftest Du als Kontoinhaber zum Beispiel auch für Überziehungen, die Dein Bevollmächtigter verursacht hat. Zudem bekommst Du nicht bei jeder Bank die gleichen Vollmachten.

Es gibt – je nach Bank – Unterschiede, was Du mit dem Konto machen kannst und was nicht, nachdem Du eine Vollmacht bekommen hast. In der Regel kannst Du aber Geld überweisen oder mit der Girocard abheben. Bei Krediten, Depots oder Schließfächern sieht das anders aus. Selbst das Umstellen auf das Online-Banking ist nicht immer über eine Vollmacht möglich. 

Wie organisiert Ihr die gemeinsamen Finanzen?

Wenn Ihr zusammenzieht, solltet Ihr bereden, wir Ihr am besten Eure Finanzen regelt – egal, ob Ihr nur als WG zusammenwohnt oder als Paar zusammenlebt. Dabei geht es zum Beispiel um die Miete, die Stromrechnung und den wöchentlichen Einkauf.

Das könnt Ihr zum Beispiel aufteilen: einer zahlt die Miete, einer die Rechnung für Strom, Wasser und so weiter. Oder Ihr schmeißt Euer Geld in einen Topf und begleicht die Ausgaben für den Haushalt von diesem gemeinsamen Guthaben.

Ähnlich könnt Ihr auch bei Euren Konten vorgehen.

Nur Einzelkonten – Wenn jeder von Euch bei seinem Einzelkonto bleibt, habt Ihr keine Probleme bei Steuern oder Pfändung. Allerdings müsst Ihr die gemeinsamen Ausgaben besser organisieren. So kann zum Beispiel einer sämtliche Rechnungen und Kosten bezahlen und der andere überweist ihm die Hälfte des Geldes. Oder aber Ihr teilt die Ausgaben auf. Soll dann wirklich immer jeder die Hälfte zahlen, dann bleibt Euch eine Abrechnung am Ende des Monats nicht erspart.

Zwei Einzelkonten eignen sich für WGs. Ihr teilt Euch lediglich die Wohnung und deren Kosten.

Nur ein Gemeinschaftskonto – Ihr könnt auch auf Einzelkonten verzichten und lediglich ein gemeinsames Konto führen. Eine Abrechnung zu den gemeinsamen Kosten ist dann nicht mehr nötig. Allerdings kriegt Ihr womöglich Probleme mit dem Finanzamt, auch bei Pfändungen wird es schwierig. Deshalb eignet sich dieses Modell für viele Paare nicht.

Für Wohngemeinschaften ist dieses Modell sowieso unpassend, schließlich hat jeder sein eigenes Finanzleben. Es kann sonst schwierig werden, wenn sich die Finanzen mehr vermischen und jemand aus dieser Art Zweckgemeinschaft auf das Geld beider Kontoinhaber zugreifen kann.

Zwei Einzelkonten und ein Gemeinschaftskonto – Das gängige Modell für Beziehungen ist sicherlich das Drei-Konten-Modell. Über das Gemeinschaftskonto bestreitet Ihr den gemeinsamen Unterhalt: Miete, Strom, Wasser, Einkaufen. Auf dem Einzelkonto landet der Rest des Gehaltes, zum Beispiel für private Einkäufe, Hobbies oder die eigene Altersvorsorge. Für die meisten Paare ist das sicherlich die bequemste Lösung.

Allerdings musst Du darauf achten, in welcher Reihenfolge das Geld auf den Konten eingeht. Landet es zuerst auf dem Gemeinschaftskonto und bleibt dort länger, sieht das Finanzamt das womöglich als Schenkung. Es ist also besser, dieses Konto als Durchgangskonto zu benutzen, auf dem nur das Geld für den Alltag bleibt. Geht das Geld zuerst auf dem Einzelkonto ein und Ihr überweist lediglich Euren Anteil am Haushaltsgeld auf das Gemeinschaftskonto, sinkt die Gefahr, dass das Finanzamt Interesse zeigt.

Wie findest Du das passende Gemeinschaftskonto?

Du hast vermutlich bereits ein Einzelkonto, wenn Du anfängst, Dir über ein Gemeinschaftskonto Gedanken zu machen. Sofern Dein Konto günstig ist, brauchst Du daran nichts zu ändern. Aber wenn Ihr ohnehin Eure Finanzen neu ordnet, kannst Du auch direkt überprüfen, ob es nicht ein günstigeres Konto für Dich gibt oder eines, das besser zu Dir passt.

Gute Konten findest Du in unserem Girokonto-Rechner. In unseren Augen bieten insbesondere Comdirect, DKB, Consorsbank und ING gute Gesamtpakete aus Konten und Karten. Wählt Ihr das Drei-Konten-Modell, dann eröffnet Ihr zusätzlich ein Gemeinschaftskonto.

Bei vielen Banken kannst Du beide Konten gleichzeitig haben, also Dein Einzelkonto und Dein Gemeinschaftskonto. Ob das Konto kostenlos ist, hängt inzwischen oft vom Geld- oder Gehaltseingang ab: Nur wenn genug Geld auf dem Konto eingeht, verlangt die Bank keine Kon­to­füh­rungs­ge­bühren. Darauf solltest Du bei der Wahl des passenden Gemeinschaftskonto achten.

Wichtig dabei: Abhängig von der Bank muss das Geld leider als erstes auf dem Gemeinschaftskonto eingehen und dann auf dem Einzelkonto, wenn Du die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren drücken willst. Andersherum funktioniert es nicht.  

Wenn Ihr beide dann nicht darauf achtet, wer wie viel Geld auf das Gemeinschaftskonto überweist und wann es auf dem Einzelkonto landet, kriegt Ihr womöglich Probleme bei den Steuern. Habt Ihr einfach Einzelkonto und Gemeinschaftskonto bei verschieden Banken, müsst Ihr Euch darüber keine Gedanken machen.

Gemeinschaftskonten im Vergleich

Bei allen im Folgenden aufgeführten Banken könnt Ihr gleichzeitig Eure Einzelkonten und das Gemeinschaftskonto führen. Auch die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren sind vermeidbar.

Comdirect – Geht genug Geld auf das jeweilige Konto ein, ist Euer Gemeinschaftskonto oder das Einzelkonto kostenlos. Überträgst Du es vom Gemeinschaftskonto weiter auf das Einzelkonto, fällt zunächst beim Gemeinschaftskonto und dann durch den Übertrag ebenfalls beim Einzelkonto die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr weg. Geht das Geld umgekehrt zuerst beim Einzelkonto bei der Comdirect und von dort auf das Gemeinschaftskonto ein, fällt die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr ebenfalls weg.

DKB – Kon­to­füh­rungs­ge­bühren zahlst Du bei diesen Konten nicht, wenn 700 Euro monatlich auf dem Konto eingehen. Dann gilt für das Gemeinschaftskonto zudem der Aktivkundenstatus. Der überträgt sich bei den Konditionen zum Geldabheben und Bezahlen auch auf die Einzelkonten. Geht das Geld auf einem Einzelkonto ein und wird auf das Gemeinschaftskonto überwiesen, wird der Status nicht auf das Gemeinschaftskonto übertragen. Aber: Ein zweites Konto vom selbem Kontotyp ist bei der DKB immer kostenpflichtig, die Monatsgebühr beträgt 2,50 Euro.

Consorsbank – Geht genug Geld auf das jeweilige Konto ein, ist Euer Gemeinschaftskonto oder das Einzelkonto kostenlos. Überträgst Du es vom Gemeinschaftskonto weiter auf das Einzelkonto, fällt zunächst beim Gemeinschaftskonto und dann durch den Übertrag ebenfalls beim Einzelkonto die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr weg. Geht das Geld umgekehrt zuerst beim Einzelkonto bei der Consorsbank und von dort auf das Gemeinschaftskonto ein, fällt die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr ebenfalls weg.

ING – Geht genug Geld auf das jeweilige Konto ein, ist Euer Gemeinschaftskonto oder das Einzelkonto kostenlos. Überträgst Du es vom Gemeinschaftskonto weiter auf das Einzelkonto, fällt zunächst beim Gemeinschaftskonto und dann durch den Übertrag ebenfalls beim Einzelkonto die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr weg. Geht das Geld umgekehrt zuerst beim Einzelkonto bei der ING und von dort auf das Gemeinschaftskonto ein, fällt die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr nicht weg.

Wie eröffnest Du ein Gemeinschaftskonto?

Wenn Du ein Gemeinschaftskonto eröffnen willst, musst Du zunächst nachschauen, ob die Bank überhaupt Gemeinschaftskonten anbietet. Es kann Dir passieren, dass die Bank zwar Gemeinschaftskonten in ihrem Portfolio aufführt, dabei aber bestimmte Kontomodelle ausschließt.

Habt Ihr Euch für ein Konto entschieden, dann gehts an das Eröffnen. Dafür gebt Ihr auf der Website der Bank Eure Daten ein und weist dann Beide Eure Identität nach. Bei einigen Filialbanken kann es Euch allerdings passieren, dass Ihr tatsächlich persönlich in einer Filiale erscheinen müsst.

Für das Nachweisen der Identität bieten die Banken meist zwei Möglichkeiten an: Video-Ident oder Post-Ident. Bei einigen Banken funktioniert das auch schon über E-Ident, also mit Deinem Smartphone und Deinem Personalausweis. Dafür musst Du aber die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.

Du kannst auch ein bestehendes Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Auch andersherum ist das möglich. Allerdings bieten nicht alle Banken diese Umwandlung an.

Was passiert, wenn ein Kontoinhaber stirbt?

Falls einer der beiden Kontoinhaber stirbt, treten die Erben an die Stelle des Kontoinhabers und erben seinen Anteil am Guthaben. Unter Umständen heißt das, dass die Erben die Hälfte des Geldes erhalten – auch wenn einer der Kontoinhaber mehr Geld eingezahlt hat (§ 430 BGB).

Es lohnt sich daher, vorher schriftlich zu klären, zu welchen Anteilen das Geld wem von Euch gehört. Zudem solltest Du größere Geldsummen nicht auf dem Gemeinschaftskonto lagern.

Oder-Konto und Und-Konto: Was ist besser?

Gemeinschaftskonten gibt es in zwei Varianten: das Oder-Konto und das Und-Konto.

Beim Oder-Konto können beide einzeln auf das Guthaben zugreifen. Du kannst also unabhängig vom zweiten Kontoinhaber Geld abheben oder überweisen. Natürlich setzt ein Oder-Konto voraus, dass die Kontoinhaber einander vertrauen. Denn sie können mit dem Geld auf dem Konto machen, was sie wollen – ohne Einwilligung des anderen.

Beim Und-Konto kannst Du die Finanzgeschäfte nur zusammen mit dem zweiten Kontoinhaber erledigen. So müssen Überweisungen auf Papier zum Beispiel von beiden unterschrieben werden. Diese Art des Gemeinschaftskontos ist daher für Partner und Wohngemeinschaften im Alltag unpraktisch und damit ungeeignet.

Meist verwenden Vereine oder Organisationen Und-Konten, um möglichen Missbrauch auszuschließen. Aber auch für Erbengemeinschaften können sie geeignet sein. Allerdings bieten nur wenige Banken Und-Konten an, sie scheuen den verwaltungstechnischen Aufwand.

Du kannst ein Und-Konto jederzeit in ein Oder-Konto umwandeln. Dazu müsst Ihr gemeinsam bei der Bank einen Änderungsantrag einreichen.

Beim Und-Konto gibt es ein weiteres Problem: Der lebende Kontoinhaber kann nur zusammen mit den Erben des Verstorbenen auf das Konto zugreifen. Das kann bei Erbengemeinschaften praktisch sein, um Missbrauch zu verhindern. Solltet Ihr Euch aber zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft das Konto teilen, wird das womöglich kompliziert, da Du noch nie mit den Erben zu tun gehabt hast und auch diese Dich nicht kennen.