Jeden Monat musst Du sie zahlen, damit du überhaupt ein Girokonto bekommst: die Kontoführungsgebühr. Doch so viel Geld, wie einige Kunden zahlen, muss es gar nicht sein.
- Bei vielen Girokonten zahlst Du eine monatliche Grundgebühr für das Konto.
- Bei manchen Konten entfallen die Kontoführungsgebühren, wenn genug Geld auf dem Konto eingeht.
- Neben den Kontoführungsgebühren verlangen viele Banken weitere Gebühren, zum Beispiel für Überweisungen oder fürs Geldabheben.
Wie hoch ist die Kontoführungsgebühr?
Wie viel Du für Dein Konto zahlst, hängt von Deiner Bank ab, gesetzliche Obergrenzen gibt es nicht. Die Regelungen können ganz einfach gehalten oder komplizierter ausgestaltet sein. So senken zum Beispiel einige Banken die Gebühr oder streichen sie komplett, falls regelmäßig Geld auf dem Konto eingeht. Einige Banken nehmen es genauer und verlangen, dass es sich bei diesem Geld um ein Gehalt handeln muss. Andere spezifizieren die mögliche Einkommensquelle noch weiter. Rente, Bafög und andere Eingänge können so auch die Kontogebühr senken.
Eine weitere Variante: Die Kontoführungsgebühr fällt erst ab einem bestimmten Alter des Bankkunden an oder nach seinem Studium. Auch möglich ist, dass Du keine Kontoführungsgebühr zahlst, wenn Du mehr Geld bei der Bank hast oder andere Produkte eröffnest, wie zum Beispiel ein Depot.
Außerdem gibt es regionale Unterschiede bei Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken. Jede setzt ihre eigenen Kontoführungsgebühren fest, Du kannst nicht von einer Sparkasse auf die andere schließen – selbst wenn ihre Filialen nur wenige Kilometer auseinander liegen.
Die Kontoführungsgebühr wird meist quartalsweise abgebucht. Hast Du nicht genug Geld auf dem Konto, kannst Du dadurch in den Dispokredit rutschen.
Unser Tipp: Setz die Kontoführungsgebühren steuerlich ab und zwar als Werbungskosten. 16 Euro kannst Du jährlich ohne Nachweise absetzen. Dabei ist es egal, ob Du das Konto im Januar oder erst im Dezember eröffnet hast. Wenn Du mehr Kosten hattest, musst Du Nachweise erbringen. Das Finanzamt akzeptiert zum Beispiel auch Gebühren, wenn Du aus beruflichen Gründen Geld überwiesen hast. Auch Gebühren – oder zumindest Anteile davon – für die Kreditkarte kannst Du absetzen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Karte beruflich genutzt hast.
Wie kriegst Du ein kostenloses Girokonto?
Selbst wenn es sich um ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr handelt, heißt das nicht, dass das Konto komplett gratis ist. Denn die Banken können neben den Kontoführungsgebühren andere Gebühren verlangen, vor allem Filialbanken machen beides.
Typische Kosten, die beim Girokonto neben den Kontoführungsgebühren anfallen, sind Überweisungsgebühren, sofern Du die noch auf Papier erledigst. Einige Banken verlangen Gebühren selbst für Online-Überweisungen oder für die SMS beim mTan-Verfahren. Weitere Kosten können entstehen beim Geldabheben oder beim Bezahlen in einer anderen Währung als Euro.
Jahresgebühren sind bei Kreditkarten aber auch bei Girocards (früher: EC-Karte) gängig. Banken dürfen Konten aber nicht als „kostenlos“ bewerben, wenn sie eine Jahresgebühr für die Girocard verlangen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Januar 2017, Az. 38 O 68/16). Das wird allerdings nicht greifen, wenn die Girocard optional zum Konto ist.
All diese verschiedenen Kosten können ein Girokonto teuer machen, auch wenn die Kontoführungsgebühr niedrig ist oder die Bank keine verlangt. Deshalb berücksichtigt der Finanztip-Girokonto-Vergleich nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch die anderen Kosten. An den Gesamtkosten kannst Du erkennen, welches der Konten das passende für Dich ist.
Welche Gebühren musst Du nicht zahlen?
Banken dürfen nicht für jede Leistung Gebühren verlangen, zum Beispiel nicht für einen „Service aus Eigeninteresse“. Es gibt allerdings Grenzfälle, bei denen Gerichte auch zu Ungunsten der Verbraucher entschieden haben. So dürfen Banken zum Beispiel für die mTan Gebühren verlangen – obwohl das Geldinstitut damit sicherstellt, dass der richtige Kunde von dem Konto Geld überweist.
Doch es gibt einige klar unzulässige Gebühren. Die kannst Du Dir in einigen Fällen erstatten lassen; die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Auch Deine Kontoführungsgebühren kannst Du zurückholen – falls Deine Bank Dich dazu falsch informiert hat.
Sie muss Dir zwei Monate vor der Änderung Bescheid geben und auf Dein Recht einer fristlosen und kostenlosen Kündigung hinweisen. Außerdem musst Du der Änderung aktiv zustimmen, das hat der Bundesgerichtshof im April 2021 entschieden (Az. XI ZR 26/20).
Wichtig ist für Dich: Wenn Kunden Änderungen nicht zustimmen, werden viele Banken diese Kunden einfach kündigen. Du wirst also nicht so einfach um zukünftige Gebührenänderungen herumkommen.